0001, 0002“ um die gesamte Fläche zu erweitern, die im fraglichen Gebiet zwischen G., Brücke F./G. und F. heute der Wohn-Gewerbe-Zone WG 2 zugeschieden ist, und b) die Gesamtfläche des erweiterten Teilzonenplans „F.“ der Wohnzone W2 zuzuweisen ist, und c) gleichzeitig einen Sondernutzungsplan zu erlassen, und d) den erweiterten neuen Teilzonenplan „F.“ gemäss lit. b) gleichzeitig mit dem Sondernutzungsplan gemäss lit. c) erneut dem öffentlichen Auflageverfahren zu unterstellen.