0001, 0002“; - Beschluss des Gemeinderats C. vom 12. Januar 2016 (Erlass des Teilzonenplans) Die Angelegenheit sei im Sinn der nachfolgenden Ausführungen an den Gemeinderat C. zurückzuweisen mit der Anweisung, a) den Perimeter des Teilzonenplans „F. Parz. Nrn. 0001, 0002“ um die gesamte Fläche zu erweitern, die im fraglichen Gebiet zwischen G., Brücke F./G. und F. heute der Wohn-Gewerbe-Zone WG 2 zugeschieden ist, und b) die Gesamtfläche des erweiterten Teilzonenplans „F.“ der Wohnzone