b der Gemeindeordnung Teufen), mit dem Antrag, die Stimmberechtigten nachträglich über einen Objektkredit von geschätzten 19 Mio. Franken für einen Lang-Tunnel abstimmen zu lassen. Ob dies unter den gegebenen Umständen (fortgeschrittenes Projekt Doppelspur) auch zum jetzigen Zeitpunkt noch zulässig und zweckmässig wäre, ist zu diesem Zeitpunkt nicht vom Obergericht zu beurteilen.