Dabei ging es einzig darum, ob sich die Gemeinde Teufen diese Investition mit dem Risiko einer Kostenüberschreitung leisten könne. Da der Beschwerdeführer offenbar selbst die Ansicht vertritt, dass der Objektkredit von 30 Mio. für die Tunnelvariante zu hoch war, ist nicht ersichtlich, was er mit dem Antrag bezwecken will, das entsprechende Abstimmungsergebnis vom 18. Januar 2015 als ungültig zu erklären, bei welcher genau dieser zu hohe Objektkredit von 30 Mio. abgelehnt wurde. Insbesondere würde damit nicht automatisch eine Abstimmungsvorlage über einen Objektkredit von 19 Mio. Franken zur Abstimmung gelangen, zumal dies vom Beschwerdeführer auch nicht beantragt wird.