Seite 16 Sinngemäss kritisiert er damit den Abstimmungsgegenstand und nicht das Ergebnis der Abstimmung. In seiner Beschwerdebegründung bringt er vor, dass eine Abstimmung über einen Kredit von 19 Mio. Franken anders ausgefallen wäre, womit er faktisch die Abstimmungsvorlage vom 18. Januar 2015 in Frage stellt. Hierbei verkennt er, dass einzig der Objektkredit von 30 Mio. Franken Gegenstand der Abstimmung war und die Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 18. Januar 2015 nur über diese Frage entscheiden konnten.