6.4 Vorab ist dem Beschwerdeführer darin zuzustimmen, dass die erhebliche Unsicherheit bei der Schätzung der Kosten der Doppelspur im Edikt nicht offen gelegt wurde. Die Stimmberechtigten konnten vielmehr grundsätzlich davon ausgehen, dass die im Edikt aufgeführten Kosten von 26 Mio. Franken für die Doppelspur korrekt waren. Im Edikt fehlt zudem ein Hinweis darauf, dass bei höheren Kosten für die Doppelspur der Gemeindebeitrag für den Tunnel allenfalls tiefer wäre. Aus den Akten geht jedoch nicht hervor, dass der Gemeinderat in Bezug auf die Kostenschätzung der Doppelspur Informationen zurückbehalten hat, die ihm zum Zeitpunkt der Abstimmung bekannt waren.