Die Darstellung der Argumente der Befürworter erscheint trotz der Kürze umfassend, neutral und informativ. Sie erlaubte es, den Stimmberechtigten sich ein gutes Bild zu den Stärken der Tunnelvariante zu machen, diese den ablehnenden Argumenten des Gemeinderats gegenüberstellen und sich auf diese Weise eine eigene Meinung zu bilden. Da der Gemeinderat nicht zur Neutralität verpflichtet ist, war es ihm unbenommen, den Abstimmungsgegenstand im ablehnenden Sinn zu präsentieren und dazu eine Abstimmungsempfehlung abzugeben. Eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit liegt in diesem Sinn nicht vor.