Bis dato sei die Kostenschätzung zur Realisierung der Doppelspur sogar auf 45.1 Mio. Franken und somit um über 70 % nach oben korrigiert im Vergleich zur Schätzung 2015. Alleine in der Gemeinde Teufen gebe es mehrere Beispiele, die belegen würden, dass bei der Schwere des gerügten Mangels ein solches Stimmenverhältnis nicht als Grund für die Ablehnung der Beschwerde herangezogen werden könne. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zeige, dass das Argument des klaren Stimmenergebnisses erst bei Verhältnissen von rund 25% zu 75% unverfänglich angewandt werden könne.