Die Kostenschätzung für die Variante „Tunnel“ sei mehrfach abgesichert worden. Diese sei am Informationsanlass vom 6. November 2014 als „gut“ bezeichnet worden, somit sei die Eintrittswahrscheinlichkeit für eine wesentliche Kostenüberschreitung eher tief gewesen. Bei der geringeren Objektkredithöhe von ca. 19 Mio. Franken hätte eine bessere Tragbarkeit bestanden und somit wäre auch das Schadenpotenzial im Kostenüberschreitungsfall von den Stimmbeteiligten anders beurteilt worden. Zudem bestehe auch die Möglichkeit der Kostenunterschreitung, welche zugunsten der Gemeinde gehe. Im Edikt 2015 seien die Ungenauigkeiten für die Kostenschätzung der Doppelspur nicht beziffert.