Im Edikt werde ferner ausdrücklich betont, dass der Bund nur das Kostenüberschreitungsrisiko der Doppelspur, nicht hingegen des Tunnels mittrage. Bei einer Projektierung seien durchaus beachtliche Ungenauigkeiten zu berücksichtigen, was die beanstandete Ungenauigkeit der Kostenschätzung 2015 zu einem wesentlichen Teil relativiere. Würden die aus dem Edikt 2017 hervorgehenden +/-30% auch auf die damalige Kostenschätzung von 26 Mio. Franken angewendet, würde das Genauigkeitsspektrum nach oben bis rund 34 Mio. Franken erweitert und käme damit in die Nähe der Schätzung von 2017.