Dabei handle es sich einerseits um einen Betrag von 30 Mio. Franken bei der Variante „Tunnel“ und andererseits um einen Beitrag von 0.2 Mio. Franken bei der Variante „Doppelspur“. Ob die gesamten Kosten für die Variante „Doppelspur“ – wie im Edikt aufgeführt – auf 26 Mio. Franken geschätzt worden seien oder – wie sich erst nachträglich gezeigt habe – auf einen höheren Betrag hätten geschätzt werden müssen (im Edikt für die Abstimmung vom 21. Mai 2017 sei die Rede von 36.8 Mio. Franken), ändere nichts am Umstand, dass sich die Gemeinde Teufen bei der Variante „Tunnel“ in einem ungleich höheren Mass hätte finanziell beteiligen müssen.