Letztlich entscheidend sei, ob sich die Stimmberechtigten anlässlich der Abstimmung vom 18. Januar 2015 über den Abstimmungsgegenstand ausreichend klar informieren und dazu hätten äussern können. Für die Stimmberechtigten hätten diejenigen Kosten im Vordergrund gestanden, die zulasten der Gemeinde vorgesehen gewesen seien. Dabei handle es sich einerseits um einen Betrag von 30 Mio. Franken bei der Variante „Tunnel“ und andererseits um einen Beitrag von 0.2 Mio. Franken bei der Variante „Doppelspur“.