Seite 13 gemäss ausdrücklicher und nicht bestrittener Aussage des Kantonsingenieurs anlässlich der Präsentation vom 25. November 2019 als im Jahr 2015 unzureichend bezeichnet worden sei. Dabei sei einzig der Kostensprung zwischen dem Edikt für den Langtunnel von 2015 und dem Edikt für den Kurztunnel von 2017 zu beachten. Letztlich entscheidend sei, ob sich die Stimmberechtigten anlässlich der Abstimmung vom 18. Januar 2015 über den Abstimmungsgegenstand ausreichend klar informieren und dazu hätten äussern können.