5.1 Der Beschwerdeführer begründete seine Stimmrechtsbeschwerde vom 27. November 2019 damit, dass bei der Präsentation zur Standortbestimmung im Lindensaal in Teufen am 25. November 2019 der Kantonsingenieur B. eingeräumt habe, dass 2015 eine „völlig ungenügende Kostenschätzung“ wegen eines „unvollständigen Vorprojekts“ vorgelegen habe. B. habe weiter ausgeführt: „Wir hatten zu spät realisiert, dass die Zahlen für die Abstimmung verwendet werden. Die Kostenschätzung wurde nicht ausreichend geprüft. Die