Seite 6 Dorfzeitung von Teufen („Tüüfner Poscht“) erschienen. Damit war das Verfahren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bei der Vorinstanz hängig, womit die Aussage von Dölf Biasotto zum Vornherein nicht mehr geeignet sein konnte, Zweifel am Ausgang des vorinstanzlichen Verfahrens zu erwecken.