4.1 Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss die Befangenheit von Regierungsrat Dölf Biasotto, da dieser in einem Zeitungsinterview (act. 2.28) gesagt habe, dass der Kanton sich nach wie vor klar für das Doppelspurprojekt in Teufen ausspreche und in diesem Fall auch Partei sei und deshalb keine neutrale Rolle einnehmen könne. Die Frage stelle sich also, inwieweit eine objektive Beurteilung des vorliegenden Falls durch den Regierungsrat habe erfolgen können oder nicht zumindest Regierungsrat Dölf Biasotto hätte in den Ausstand treten sollen. Dieser gehöre zur Oberleitung des Projekts „Ortsdurchfahrt Teufen“.