Seite 2 gehalten, dass sich die neusten Kostenschätzungen auf rund 61.6 Mio. für den Kurz-Tunnel und auf rund 36.8 Mio. für die Doppelspur beliefen, bei einer Genauigkeit von +/-30%, wobei die Mehrkosten von 24.8 Mio. Franken gestützt auf Art. 58b des Eisenbahngesetzes (EBG, SR 742.101) von der Gemeinde Teufen zu übernehmen wären.