a) des Beschwerdeführers: Hiermit beantrage ich: 1. den Beschluss des Regierungsrates von Appenzell Ausserrhoden vom 7. April 2020 (RRB-2020-159) betreffend Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 18. Januar 2015 in der Gemeinde Teufen (Objektkredit von 30 Mio. Franken für einen künftigen Beitrag der Gemeinde Teufen an die Appenzeller Bahnen zur Erstellung eines Tunnels zwischen Stofel und Bahnhof Teufen) aufzuheben; 2. das entsprechende Abstimmungsergebnis vom 18. Januar 2015 als ungültig zu erklären. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. c) des Beigeladenen Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt