Seite 14 Das Obergericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde von A1. und A2. werden der angefochtene Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 25. Februar 2020 sowie der Bau- und Einspracheentscheid der Baubewilligungskommission C. vom 19. Februar 2019 mit den integrierenden kantonalen Entscheiden aufgehoben 2. Die Entscheidgebühr wird auf Fr. 3‘000.-- festgesetzt. Diese wird B1. und B2. unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3. Die Gerichtskasse wird angewiesen, den Beschwerdeführern den Kostenvorschuss von Fr. 3‘500.-- zurückzuerstatten.