5.1 Die Vorinstanzen kommen zum Schluss, dass gemäss den eingereichten Plänen das Untergeschoss des geplanten Wohnhauses direkt mit dem Schwimmbadgebäude verbun- Seite 11 den werden soll. Von aussen sei lediglich eine Verbindung durch eine Aussentreppenanlage vorgesehen. Die beiden Gebäude würden optisch wie auch baulich voneinander unabhängig in Erscheinung treten. Dementsprechend hätten die beiden Bauten je einzeln die Gebäudelänge einzuhalten.