G. Mittels Verfügung vom 19. November 2020 (act. 35) wurde die auf den 26. November 2020 angesetzte mündliche Verhandlung auf Antrag der Beschwerdeführer abgesagt und stattdessen ein zweiter Schriftenwechsel angesetzt. H. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 (act. 39) liessen die Beschwerdeführer unter Aufrechterhaltung der Anträge eine Replik einreichen, wozu sich die Beschwerdegegner ebenfalls unter Aufrechterhaltung der Anträge mit Duplik vom 27. Januar 2021 (act. 41) vernehmen liessen. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.