B. B1. und B2. beabsichtigen, das Wohnhaus Assek. Nr. 0002 abzubrechen und ein neues Einfamilienhaus mit Tiefgarage zu erstellen, deren Zufahrt neu südlich von der auf der Parzelle Nr. 0004 anstossenden F. her erfolgen soll (vgl. dazu die Baupläne 4.100 – 4.103, act. 14.IV/102-105). Dazu reichten sie am 1. April 2017 bei der Baubewilligungskommission C. ein Baugesuch ein (act. 14.IV/87). Dagegen liessen A1., Eigentümer der östlich an die Parzelle Nr. 0001 anstossenden Parzelle Nr. 0005, sowie A2., Eigentümer der südlich anstossenden Parzelle Nr. 0004, mit Eingabe vom 25. April 2017 (act. 14.IV/75) Einsprache erheben.