A. B1. und B2. sind Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0001, Gemeinde D.. Gemäss kommunalem Zonenplan Nutzung liegt die Parzelle am nördlichen Bauzonenrand des Weilers E. in der Wohnzone W2a. Sie ist mit einem Einfamilienhaus (Assek. Nr. 0002) und einem Hallenbadgebäude (Assek. Nr. 0003) überbaut, welche nordwärts über einen Seitenstrang der F. erschlossen werden. Bei der F. handelt es sich mangels Aufnahme im kommunalen Strassenverzeichnis um eine Privatstrasse. Sie zweigt westlich steil ansteigend von der Kantonsstrasse ab und endet im östlichen Teil der Parzelle Nr. 0018 in der Landwirtschaftszone.