b) der Beschwerdegegner: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und der vorinstanzliche Rekursentscheid sei zu bestätigen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen und unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten der Beschwerdeführer 1 und 2 betreffend das Rekurs- und Beschwerdeverfahren. c) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Sachverhalt