Die Beschwerdeführerin fügt sodann mehrere Beispiele von Orten der D.__________ an, an denen der so integrierte Gehweg mit einer Velospur kombiniert worden seien bzw. wo Gehwege ebenso keinen oder kaum einen Höhenunterschied aufweisen würden (act. 3, S. 9 f.). Wenn die Trottoir-Verlängerung dennoch erhöht gebaut werden sollte, dann zumindest auf der nördlichen Seite der E.__________. Damit wäre auch den Fussgängern gedient, die