Als Eigentümerin von Parzelle Nr. 0001 mit dem Gebäude Assek. Nr. 0002, welche an die zu sanierende E.__________ angrenzt, ist sie in schutzwürdigen eigenen tatsächlichen und rechtlichen Interessen besonders berührt und daher zur Beschwerde legitimiert (Art. 59 i.V.m. Art. 32 Abs. 1 VRPG). Auf die Beschwerde ist einzutreten. 1.2. Augenschein