Auf die Stellungnahme der Vorvorinstanz reagierte die Beschwerdeführerin am 9. Juli 2019 mit einer Replik (act. 21). Von der Möglichkeit, hierauf mit einer Duplik zu antworten, verzichteten die Gegenseiten (act. 23). Nach Abschluss des Schriftenwechsels wurde die Streitsache traktandiert und an der Sitzung der vierten Abteilung des Obergerichts vom 28. November 2019 beraten. Das Urteil wurde den Parteien im Dispositiv eröffnet (act. 25). Dem Antrag der Beschwerdeführerin gemäss Schreiben vom 5. Dezember 2019 entsprechend (act. 26) wird das Urteil hiermit schriftlich begründet. Erwägungen 1. Formelles