16.4/6, S. 4, Ziff. 4.11). Zudem müsse die Zufahrt vom Untergeschoss zur Parkebene auf dem Dach innerhalb des reglementarischen Strassenabstandes erstellt werden. Es bestehe die Möglichkeit, dass diese nach einem Ausbau der E.__________ nicht mehr oder nur noch eingeschränkt benützt werden könne. Deshalb wurde ein Revers zu Gunsten der D.__________ unterzeichnet und im Grundbuch eingetragen (act. 16.4/6, S. 2, Ziff. 3.3).