D. Am 17. Januar 2001 reichte G.______ die Unterlagen für ein Bauermittlungsver-fahren ein, in dessen Rahmen die Möglichkeiten der Erweiterung des Garagenbetriebs abgeklärt werden sollten (act. 16.4/3). Da es hierbei gemäss Entscheid der Baubewilligungskommission zu einer Unterschreitung der Baulinie kommen würde, sei eine Ausnahmebewilligung nötig, welche garantieren müsse, dass durch das Bauvorhaben ein Ausbau der E.________ nicht verunmöglich werde (act. 16.4/3, S. 2 f.).