C. Am XX.XX.1996 reichten G._______ - die damaligen Eigentümer der Parzelle Nr. 0001 in C.__________, E._______ (vormals Parzelle Nr. 0003) - bei der Hochbau- und Ortsplanungskommission die Unterlagen für ein Bauermittlungsverfahren betreffend die Parzelle Nr. 0001 ein (act. 16.4/1). Die Unterlagen sahen eine Erweiterung im Bereich der geplanten Linienführung der neuen E._________ in Form eines An- und Aufbaus von Gewerberäumen und zwei Wohnungen vor.