5. Zustellung an die Beschwerdeführer über deren Anwalt, die Vorinstanz, die Beigeladene, das Bundesamt für Landwirtschaft sowie nach Rechtskraft an die Gerichtskasse. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtspräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ernst Zingg lic. iur. Daniel Hofmann versandt am: 8. Dezember 2020 Seite 9