Ferner befinden sich nach Angabe der Beschwerdeführer (act. 18) auf der Südostseite des Wohnhauses ein Brunnen, eine Feuerstelle und eine Schaukel, die auf dem Orthofoto 2019 ebenfalls erkennbar sind (vgl. dazu auch die Fotos in den Vorakten, act. 9.9). Diese Umgebungsgestaltung war auf dem Orthofoto 2014 (act. 15.2) noch nicht vorhanden. In der Stellungnahme des Amts für Raum und Wald vom 14. Juni 2019 werden die betreffenden Anlagen denn auch nicht erwähnt. Jedoch weist das Amt darauf hin, dass die Identität des Gebäudes inkl. Umgebung zu wahren sei. Bauliche Veränderungen an der Umgebung seien nur zurückhaltend und mit vorgängigem Baugesuch zulässig.