G. Mit Verfügung vom 20. August 2020 (act. 16) stellte das Obergericht den Verfahrensbeteiligten die von Amtes wegen beigezogenen Orthofotos der Parzelle Nr. 0003 und der Umgebungsgestaltung auf der Parzelle Nr. 0002 aus den Jahren 2009, 2011, 2013, 2014 und 2019 (act. 15.1-5) zur Bedienung zu. Dazu liessen sich die Vorinstanz mit Schreiben vom 25. August 2020 (act. 17) und die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 3. September 2020 (act. 18) vernehmen. H. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.