B. Mit Eingabe vom 23. Mai 2019 (act. 8.1) reichten A. bei der Bodenrechtskommission ein Gesuch um Arrondierung des Grundstücks Nr. 0003 ein. Gemäss dem beigelegten Planabschnitt planen sie, das Grundstück Nr. 0003 zulasten des Grundstücks Nr. 0002 auf eine Fläche von insgesamt 1‘104.26 m2 zu vergrössern. C. Mit Beschluss vom 28. November 2019 (act. 2) stellte die Bodenrechtskommission die Abparzellierung einer maximalen Fläche von 476 m2 in Aussicht.