5. Zustellung an die Beschwerdeführerin über deren Anwalt, die Vorinstanz über deren Anwalt, die Direktion der Assekuranz sowie nach Rechtskraft an die Gerichtskasse. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtsvizepräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Walter Kobler lic. iur. Daniel Hofmann versandt am: 26. Februar 2021 Seite 22