1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde der A. werden der Einspracheentscheid des Verwaltungsrats der Assekuranz vom 14. Dezember 2018 sowie die Schadenverfügung der Assekuranz vom 17. Juli 2018 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung und neuen Schätzung an die Assekuranz zurückgewiesen. Im Übrigen wird nicht auf die Beschwerde eingetreten. 2. Es wird eine Entscheidgebühr von Fr. 2‘500.-- festgesetzt, welche auf die Staatskasse genommen wird. Die Gerichtskasse wird angewiesen, der Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss von Fr. 1‘500.-- zurückzuerstatten.