In diesen Punkten erweist sich die Sachverhaltsermittlung bzw. die Schadenschätzung der Assekuranz vom 17. Juli 2018 somit als unvollständig bzw. widersprüchlich. 6. In Anbetracht dieser Umstände kommt das Obergericht zum Schluss, dass sowohl der angefochtene Einspracheentscheid vom 14. Dezember 2018 als auch die massgebende