In der Duplik bringt die Vorinstanz auf S. 7 zwar vor, dass das Erdgeschoss bescheiden ausgebaut gewesen sei und die Assekuranz aus diesem Grund unterschiedliche Kubikmeterpreise für das teilweise beschädigte Erdgeschoss einerseits und das stark beschädigte Treppenhaus geschätzt habe. Dafür bestehen jedoch in der Schätzung vom 17. Juli 2018 keine Anhaltspunkte. Aus dieser geht vielmehr hervor, dass die Assekuranz für alle Gebäudeteile den gleichen Preis eingesetzt hat (Fr. 720.--).