Seite 17 deteile berücksichtigt wurden. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist es willkürlich, für die Berechnung der Entschädigung bei einem Teilschaden, der einen überdurchschnittlich teuren Bauteil betrifft, auf den das ganze Gebäude umfassenden Kubikmeterpreis abzustellen (Urteil 2P.482/1993 vom 20. Juni 1995 E. 5, in: ZBl 1997 S. 31).