deführerin, dass die Proportionalmethode bei Teilschäden gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstosse und diese im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung willkürlich sei, ins Leere. Während bei der Schätzung des Versicherungswertes die Erstellungskosten auf einen durchschnittlichen Kubikmeterpreis (Kosteneinheit oder Einheitspreis) umgelegt und mit dem Rauminhalt des Gebäudes multipliziert wird, kann bei einem Teilschaden aber nicht unbesehen auf Durchschnittspreise abgestellt werden.