Mehr Schwierigkeiten bietet die Schadenschätzung bei Teilschäden, weshalb die meisten Gebäudeversicherungsgesetze diesbezüglich besondere Regeln enthalten. In Frage kommen verschiedene Methoden: die Differenzmethode (zerstörter Teil im Verhältnis zum Versicherungswert), ein durchschnittlicher Kubikmeterpreis (mit Hilfe von Einheitspreisen und Kosteneinheiten) oder ein Abstellen auf die effektiven Wiederherstellungskosten (konkrete Berechnung anhand von Schätzungen oder Offerten; vgl. dazu RÜEGG, a.a.O., S. 249; GLAUS, a.a.O., S. 261 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 2.P.482/1993 vom 20. Juni 1995 E. 5b, in: ZBl 98/1997 S. 32; ZBl 113/2012 S. 542).