Dabei sei sie von den Reparaturkosten ausgegangen, welche damals im Kostenvoranschlag F. mit Fr. 846‘000.-- ermittelt worden seien. Die Assekuranz habe jenen Kostenvoranschlag kritisch geprüft und Kostenminderungen ermittelt und begründet, die insgesamt Fr. 213‘840.-- ausgemacht hätten, was eine Entschädigung von insgesamt Fr. 632‘520.-- ergeben habe.