Überdies fehle die Garagenkubatur. Bei der Schadenschätzung nach Arbeitsgattungen bzw. Baukostenplan (BKP) könnten ohne Detailofferten keine zuverlässigen Aussagen gemacht werden. In der Schadenberechnung der Assekuranz seien verschiedene in Art. 29 AG vorgesehenen Nebenleistungen nicht enthalten und auch nicht klar aufgegliedert. Im Weiteren beanstandet sie, dass für die gesamte zerstörte Kubatur derselbe Kubikmeterpreis verwendet worden sei. Im Weiteren folgen Ausführungen zu den einzelnen umstrittenen Schadenspositionen.