Es folgen ausführliche Gegendarstellungen zu den umstrittenen Kürzungspositionen. Abschliessend wird in der Beschwerdeantwort darauf hingewiesen, dass die Assekuranz ihre Schadenschätzung lediglich anhand des Kostenvoranschlags F. verifiziert habe. Die Kostenminderung in der Höhe von Fr. 213'840.-- gegenüber dem Voranschlag F. mit einem Gesamtbetrag von Fr. 846’000.-- seien von der Assekuranz nachvollziehbar begründet worden, was eine Entschädigung von Fr. 632'520.-- ergebe. Dieses Ergebnis lasse sich am Wert der Überreste nach dem Brand schätzen;