Alle diese Teile seien vom Brand kaum beschädigt gewesen und würden gemäss Baukostenplan (BKP) rund 40% des Gesamtwerts eines Gebäudes ausmachen. Selbst wenn das ganze übrige Gebäude beschädigt gewesen wäre, würden 60% des Neuwerts von Fr. 1'025'300.-- rund Fr. 615'000.-- ausmachen. Da die Aufräum- und Entsorgungskosten von der AAR separat bezahlt worden seien, erscheine die Schadenschätzung gemäss Einsprache-Entscheid von Fr. 632'520.-- als angemessen. Es folgen ausführliche Gegendarstellungen zu den umstrittenen Kürzungspositionen.