Da nur ein Teilschaden bestehe, habe die Assekuranz den Beschädigungsgrad der einzelnen Teile des Mehrfamilienhauses beurteilt und über das ganze Volumen anhand der Kubaturen einen Beschädigungsgrad von 57% ermittelt. Von Bedeutung sei, dass sich die Entschädigung nicht nach irgendeinem Wert oder nach den Kosten für die Renovation oder den Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes richte, sondern es würden die Beschädigungen behoben und die Bauteile ersetzt, die durch das Schadenfeuer oder das Löschwasser vollständig beschädigt worden seien (nicht aber durch Niederschlagswasser und entsprechenden Folgen bei mangelndem Schutz des beschädigten