In der Beschwerde wird im Weiteren auf die einzelnen umstrittenen Kürzungspositionen des Einspracheentscheids eingegangen. Mit der Beschwerdeergänzung vom 30. Januar 2019 (act. 5) reichte die Beschwerdeführerin zudem zu den einzelnen Kürzungspositionen neue Unterlagen und zum Teil auch neue Kostenvoranschläge und weitere Beweisofferten ein, welche gegenüber dem Kostenvoranschlag F. vom 18. Juni/20. Juli 2018 teilweise höhere Kosten umfassen.