Seite 8 sich in einer angehängten separaten Zusammenstellung fänden. Begründet wurden die Kürzungen damit, dass es sich bei den mit dem Voranschlag F. geltend gemachten Kosten der Eigentümerschaft in verschiedenen Punkten um Unterhalt bzw. Mehrwert und nicht um die Folgen des Brandschadens handle, welche Kosten nicht ersatzberechtigt seien.