3.2 Die Vorinstanz hat im angefochtenen Einspracheentscheid (act. 2.9) neu einen Betrag von Fr. 632‘520.-- in Aussicht gestellt. Zur Begründung wurde angeführt, die Experten der Assekuranz hätten die Einwände der Eigentümerschaft nochmals überprüft und bei der Schadenverfügung die Abzüge zugunsten der Geschädigten nachgebessert. Ausgegangen worden sei hierbei vom Kostenvoranschlag von F. in der Höhe von Fr. 846'000.--, wobei dann von diesem Betrag Abzüge von Fr. 213'480.-- vorgenommen worden seien, welche