Als weiterer Anhang findet sich u.a. eine Kopie des Kostenvoranschlages F. vom 18. Juni 2018 (act. 2/5), von welchem die Assekuranz verschiedene Positionen handschriftlich und mit einer Kurzbegründung in roter Farbe kürzte (insgesamt um den Betrag von Fr. 277'200.--), womit sie Wiederherstellungskosten von insgesamt lediglich Fr. 568'800.-- anerkannte.